Wer kann sich an uns wenden?

- Eltern, Bezugspersonen und von Autismus Betroffene können sich direkt an uns wenden. Wir vereinbaren nach einem telefonischen Kontakt zunächst eine Erstvorstellung bzw. Beratung. Die Kosten hierfür werden in der Regel von den zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgern (bzw. Jugendämtern) als „Eingliederungshilfe“ nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bzw. KJHG auf Antrag der Eltern bzw. Betroffenen übernommen. siehe für Betroffene

- Kindertagesstätten, Schulen, Werkstätten, Wohnheime etc. können von uns eine fachspezifische Beratung vor Ort erhalten, wenn sie ein Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Autismus in der Einrichtung betreuen.
Für hessische Kindertagesstätten und in Einzelfällen bei Schulkindern unter
8 Jahren ist die Beratung kostenfrei. siehe für Fachkundige

- Frühförderstellen, medizinisch-therapeutische Fachkräfte und Einrichtungen können wir interdisziplinäre Zusammenarbeit und Beratung in autismusspezifischen Fragestellungen anbieten. siehe Zusammenarbeit

- Einrichtungen und Fachkräfte, die eine Fortbildung zum Thema Autismus und autismusspezifischen Fragestellungen wünschen. siehe Fortbildungen