Wer kann sich an uns wenden?
- Eltern, Bezugspersonen und von Autismus Betroffene können
sich direkt an uns wenden. Wir vereinbaren nach einem telefonischen Kontakt
zunächst eine Erstvorstellung bzw. Beratung. Die Kosten hierfür
werden in der Regel von den zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgern
(bzw. Jugendämtern) als „Eingliederungshilfe“ nach dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) bzw. KJHG auf Antrag der Eltern bzw. Betroffenen übernommen.
siehe für Betroffene
- Kindertagesstätten, Schulen, Werkstätten, Wohnheime
etc. können von uns eine fachspezifische Beratung vor Ort
erhalten, wenn sie ein Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Autismus
in der Einrichtung betreuen.
Für hessische Kindertagesstätten und in Einzelfällen bei
Schulkindern unter
8 Jahren ist die Beratung kostenfrei.
siehe
für Fachkundige
-
Frühförderstellen, medizinisch-therapeutische Fachkräfte
und Einrichtungen können wir interdisziplinäre Zusammenarbeit
und Beratung in autismusspezifischen Fragestellungen anbieten.
siehe
Zusammenarbeit
- Einrichtungen und Fachkräfte, die eine Fortbildung
zum Thema Autismus und autismusspezifischen Fragestellungen wünschen.
siehe Fortbildungen